Gemeinderatssitzung am 23.08.2021 oder „Falsche Versprechungen sind verwerflich!“ (C. Eheim)
Neben der BI waren weitere 58 Personen (ohne Gemeinderat) in der Pestalozzihalle. Herr Link, als Vertreter der DEW, war ebenfalls vor Ort. 
Hinweis: Wir möchten an dieser Stelle lediglich ein Verlaufsprotokoll abbilden. Die Diskussion von Fehlaussagen und das Auslassen von Informationen wird hier nicht erfolgen.

In der Fragerunde wurden folgende Fragen gestellt:
BI: 
„Uns treibt als BürgerInnen von Graben-Neudorf die Furcht, dass, wenn an der Geothermieanlage die Sicherungsampel auf Rot springt und einen Stopp der Bohrung auslöst, im Nachgang dann doch die Erde zu beben beginnt.
Sollte es zu tektonischen Spannungen kommen, kann ja von einem langsamen Ausbreitungsvorgang ausgegangen werden und einer zeitlichen Verzögerung zwischen Änderung des hydraulischen Drucks am Bohrloch der Geothermieanlage und der daraus folgenden Änderung des hydraulischen Drucks im weiter entfernten Bereich des Gesteins, der für die Erdbebentätigkeit verantwortlich ist. 
Tritt diese unerwünscht hohe Erdbebentätigkeit auf, kann dieser Prozess ja nicht sofort gestoppt werden, sondern nur zeitlich verzögert werden.
Sollte ich nun durch ein solches Ereignis am Haus geschädigt werden, inwieweit wird mich dann die Gemeinde bei Rechtsstreitigkeiten mit der DEW unterstützen?
Wie verhält es sich mit der Tatsache, dass die Entfernung zwischen einem Epizentrum eines Bebens und dem eigentlichen Bohrloch nach aktuellen Studien eine Distanz von bis zu 35 km betragen kann? Die DEW wird aber einen „Schadensradius“ von 5 km ziehen. Wird mich die Gemeinde im Regress unterstützen und wenn ja, wie? Unterstützt die Gemeinde die Bereitstellung eines „Sicherheitsfonds“?

Weiterhin würde mich der veranschlagte Kostenrahmen der Gemeinde für ein Fernwärmenetz hier in Graben-Neudorf interessieren?

Wie wird Fernwärme weiter garantiert, wenn die Wärmequelle nach ca. 30 Jahren nicht mehr zur Verfügung steht? Eine solche Investition mit Steuergeldern für einen Zeitraum von ca. 30 Jahren damit sich ein Privatinvestor die Taschen füllt?
Wo ist der Benefit für die Bürgerinnen und Bürger von Graben-Neudorf?


Wir wissen von BürgerInnen aus Vendenheim, dass es dort sehr unangenehm nach Schwefel riecht. Auch in Island möchte der Betreiber eines Geothermie-Kraftwerks gerne die Leistungsfähigkeit seiner klimafreundlichen Anlage ausbauen. Dagegen stemmt sich aber die isländische Gesundheitsbehörde, die vor hohen Schwefelwasserstoff-Werten warnt. Wie stellt die Gemeinde sicher, dass unsere Lebens- und Wohnqualität nicht beeinträchtigt wird?“ (Anmerkung der BI: s. a. http://www.klimaretter.info/wirtschaft/hintergrund/8876-island-erdwaerme-stinkt-zum-himmel?fbclid=IwAR0Tv4tQMTMN1f0hwxDgIPWJhFFvQZ_zDRlbsOWjyCETY5vGSnVgdkatam8

Herr Eheim äußerte sich zu den o. g. Themen wie folgt: 
Ein Energieplan befinde sich zurzeit in der Erstellung. Diesbezüglich wurde in der letzten Sitzung bereits berichtet. Der Zwischenbericht solle bis Ende des Jahres 2021 vorliegen. Potential für Wärmenutzung sei vorhanden. 


Er persönlich wolle die Chancen nutzen und kritisiere die fehlende Transparenz der Landesregierung. Wie die Wärmelieferung konkret aussehen solle, verhandle er derzeit mit der DEW. Herr Eheim verwies auf Östringen, wo die Verhandlungen auch laufen. Eine erste Kartierung liege vor. 


Zum Thema Kosten machte er keine konkreten Angaben. Sollten an Gebäuden Schäden entstehen, sehe sich die Gemeinde nicht in der Pflicht Schadenersatz zu leisten. 


Für die restlichen Themen verwies er an Herrn Brasse (Landesbergamt Freiburg). 


Auch zum Thema Redundanzkraftwerk blieb er vage und verwies auf die Verhandlungen mit der Energieberatung und darauf, dass die Wärmelieferung ein Thema von mehreren Gemeinden sei. 


Die BI brachte ergänzend die Blitzumfrage ein, die am 22.08.21 online gestellt wurde. Die BI erfasste ein Meinungsbild zur Frage: „Sollte die Gemeinde Graben-Neudorf Klage gegen den Zulassungsbescheid aus Freiburg beim Verwaltungsgericht Karlsruhe einreichen?“ 
92,6 % der beteiligten Bürgerinnen stimmten für die Option: „Ja, ich sehe zu viele Risiken und Gefahren im Hinblick auf das Projekt. Daher sollte die Gemeinde m. E. eine Klage gegen den Bescheid einreichen.“
Herr Eheim brachte zum Ausdruck, dass er das Ergebnis zur Kenntnis nehme. 

Frage von Herr K. (Bürger aus GN): Er fordert die Gemeinde auf, mit einer Klage gegen den Bescheid auch die Haftungsfrage mit einzuklagen. Er brachte seine Überzeugung zum Ausdruck, das Land BW habe für alle Schäden aufzukommen, wenn die Versicherung der DEW nicht greife.

Herr Eheim äußerte sich dahingehend, dass die Projekte in Straßburg und Vendenheim nicht als Beispiel für Schäden herangezogen werden könnten, da dort in das Grundgebirge gebohrt wurde. 
Die Gemeinde habe mehr Transparenz in Form eines Gutachtens gefordert. Diese Transparenz liege nunmehr vor. 

Auf die Frage von Herrn M. wurde geantwortet, dass der Genehmigungsbescheid online bei der Gemeinde und der DEW einzusehen sei. 

Die BI brachte nochmals ihre Bedenken in die Diskussion ein, dass das KIT nicht neutral sei und GN ein „weitere Feldversuch“ für die KIT sei. 

Weitere Fragen: 
Gibt es klare Vorgaben, bei welchen Werten (bezogen auf Seismizität) was wann wie passiert? Gibt es Erfahrungswerte von Bruchsal? 
Antwort Herr Eheim: Bruchsal ist zufrieden und es gibt keine Seismizität. Es ist vergleichbar mit der Erdölbohrung von 2015. Die Daten zum Thema Erdbeben sind an die DEW weiterverkauft worden. Herr Eheim betont, dass die Gemeinde keine rechtliche Handhabe hat und ihrerseits möchte, dass die Messdaten veröffentlicht werden. 

Die Gemeinde will den Wald schützen und baut Brunnen. Die DEW erwärmt den Wald mit seinen Kühlungsanlagen. Stellt dies nicht einen Widerspruch dar!? Wie sieht das mit der Erwärmung aus? Wer haftet, wenn der Wald kaputt geht? 

Und dann war noch Lithium Thema.
Herr Sch. (Bürger) sagte, dass in Bruchsal 30 - 70 Liter in der Minute gewonnen werde. Das reiche für eine Batterie. Herr Eheim gestand ein, dass er nicht wisse, ob die Abluft in Zusammenhang mit Lithiumgewinnung schädlicher sei oder die Einsparung von CO2 besser. Derzeit verhandle er mit der DEW zum Thema „Genossenschaftsgründung“. 


Nach der Fragerunde zeigte Herr Eheim nochmal die letzten Schritte auf:
Nachdem der Hauptbetriebsplan genehmigt war, habe die Gemeinde mit Klage gedroht, um eine wissenschaftliche Stellungnahme zu erhalten!
Diese habe sie letzten Freitag bekommen. Dies sei einmalig in BW.
Weiterhin fordere die Gemeinde eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Dazu solle das Bergamt am 16.9 in einer Bürgerinformation Stellung nehmen. 


Das weitere Vorgehen der Gemeinde wird wie folgt aussehen:
- konstruktiv kritische Begleitung
- stufenweise Genehmigung 
- Chancen/ Erarbeiten des Energieplans bis Ende des Jahres

Zugeschaltet wurde der Anwalt der Gemeinde aus Schleswig- Holstein. Dieser betonte, dass die Gemeinde Anregungen einbringen könne. 
Die Gemeinde sei nicht der Akteur, sondern sitze auf dem Beifahrersitz. Klage könne eingereicht werden, sei aber nicht vielversprechend. 

Auch Herr Brasse war zugeschaltet und erklärte die stufenweise Genehmigung.
Eine Gefahr für Erdbeben sei definitiv ausgeschlossen. Sobald die Bohrung laufe, melde die DEW tagesaktuelle Daten an das Bergamt. Wenn die Werte außerhalb der Norm liegen, habe das Bergamt die Macht, das Projekt zu stoppen, bis eine saubere Begründung für einen weiteren Betrieb vorliege. Ab einer Magnitude von 1,3 werde abgeschaltet.

Allgemeine Fragen, wie die zahlreichen Fragen und Äußerungen der BürgerInnen aus 09/20, könnten im Verwaltungsakt nicht beachtet werden, nur „etwaige Verletzungen subjektiv öffentlicher Rechte“ könnten berücksichtigt werden. Dafür gebe es „andere Formate – ausdrücklich und freiwillig!“ Man habe die BürgerInnen informiert und ihnen zugesichert, dass man im weiteren Verlauf des mehrstufigen Genehmigungsverfahrens für Fragen zur Verfügung stehe.


Sollte es zu Geruchsbelästigung kommen, Herr M "habe da wohl von H2S gesprochen", da greife ähnlich wie beim Lärm das Emissionsschutzgesetz. Es handele sich hier auch um ein gesundheitsgefährdendes Gas, da seien die „Vorsorgemaßnahmen durch gesetzliche Grundlagen von der DEW zu besorgen“.
Ab nächster Woche stehe der „Lithium Steckbrief“ online (s. a. https://lgrbwissen.lgrb-bw.de/), daran habe er mitgearbeitet. Alle Akteure im Bereich der Tiefengeothermie im Oberrheingraben halten derzeit eine entsprechende staatliche Konzession in ihren Händen.

Laut Herrn Brasse habe das Landesbergamt der DEW zusätzlich zur zivilrechtlichen Haftpflichtversicherungspolice eine Insolvenzversicherung durch die Bergschadensausfallkasse vorgeschrieben. Die sei im Bescheid als Bedingung formuliert. Die Versicherungssumme von 20 Mill. Euro sei aus der Erfahrung von bekannt gewordenen Schäden an Gebäuden und Infrastruktur absolut ausreichend. 


Herr Brasse war leicht indigniert, weil man ihm vorwarf, die Genehmigung mit Beginn der Sommerferien herausgegeben zu haben, mit einer kurzen Einspruchsfrist. Er betonte, dass das Landesbergamt keinen Spielraum habe und die Veröffentlichung mit einer Pressemitteilung verbunden gewesen sei. Auch verwies er darauf, ob es sinnvoll sei, 6 Wochen zu warten, bei den steigenden Stahlpreisen?

Die Stellungnahmen der einzelnen Gemeinderatsmitglieder sind inhaltlich unter den folgenden Stichworten zusammenzufassen:
Der Gemeinderat sieht Chancen und Risiken in der Tiefengeothermie. Man kritisiert das Bergamt, das mangelnde Mitspracherecht und das Vertrauen in das Gutachten von Q-con. Die BürgerInnen gilt es mitzunehmen und mehr Transparenz soll geschaffen werden. 

Weiteres Vorgehen und Termine: 
Am 16.9.2021 findet eine Bürgerinformations-Veranstaltung statt. Das Thema „Lithium“ wird mit auf der Tagesordnung stehen. Herr Eheim verweist darauf, dass es sich die Gemeinde nicht 
einfach macht. Er möchte keine falschen Versprechungen machen und niemandem Sand in die Augen streuen. 
Mit der Klagedrohung habe die Gemeinde erreicht, was sie wollte - mehr Information. 
Die Beschlussvorlage wurde einstimmig angenommenen.

In der Presse erschien zur Gemeinderatssitzung folgender Artikel: 
https://bnn.de/karlsruhe/karlsruher-norden/graben-neudorf/geothermie-plaene-gutachten-klage-hintergruende-landesbergamt-veranstaltung-buerger?fbclid=IwAR1JCMQRWCtk-sbF09a2o1vsEcbnn6Z6EnNoARbZN46PbjANKLpaqf1zysk

FAZIT: 
Falsche Versprechungen sind verwerflich – fortgesetzte Fehlentscheidungen allerdings nicht minder







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